Fast ein Jahr lang hat Hartwig gespart um sich für seinen, auch nicht gerade billigen Urlaub ein Ultraweitwinkelobjektiv, zu seiner Vollformat-Kamera, kaufen zu können. So richtig glücklich war er, als er gleich am ersten Tag seiner Reise Bauten und Landschaften damit einfing. Am dritten Tag stand die berühmte türkise Grotte auf dem Programm. Voller Vorfreude, das Naturwunder in seiner Gesamtheit einfangen zu können, war er dabei es auf seine Kamera zu setzen. Dann passierte es, eine plötzliche Windböe erfasste Hartwig, der sich gerade noch an einem Busch festhalten konnte. Der teure Liebling hingegen, kullerte die steile Böschung hinab. Hartwig geriet in Panik, rasch packte er die Kamera in die Tasche und folgte überstürzt den Weg, den sein Weitwinkel zuvor nahm. Es dauerte einige Zeit, doch dann fand er es. Von Freude konnte aber keine Rede sein. Die Fassung war abgeschunden, das Bajonett hing nur noch verbogen an einer Schraube und einige Glassplitter erinnerten daran, dass an der Stelle eben noch eine Frontlinse war. Den Tränen nahe wurde Hartwig klar, dass er nicht nur Weitwinkelaufnahmen von seiner Reise, sondern auch den Gedanken an eine Reparatur vergessen kann.
Auch als er wieder daheim war, beschäftigte ihn der Verlust. Wie würde sein Bruder reagieren, wenn er ihm von dem Missgeschick erzählte? Hans, der immer alles besser wusste: "Schlimm zwar, dass du im Urlaub auf das Weitwinkel verzichten musstest, aber für den Schaden kommt ja die Versicherung auf." "Welche Versicherung?" "Willst du damit sagen, dass deine Fotoausrüstung nicht versichert ist?" "Nein, keine Ahnung." entfuhr es Hartwig. "Ja bist du denn noch zu retten, schleppst eine sündteure Profiausrüstung herum und bist nicht versichert. Merk dir, für Fotogeräte gibt es ganz spezielle Versicherungen. Ich habe zwar nur eine Einsteigerkamera mit zwei Objektiven, doch das Zeug hab ich vom ersten Tag an versichert."
Hartwig war frustriert, sehr sogar. Der Urlaub versaut, ein paar tausend Euro dahin und dann noch Hans, der schon wider seine Überlegenheit ausspielte und diesmal sogar recht hatte. Was da blieb war lediglich die Erkenntnis, dass der Slogan "Versichern beruhigt" durchaus berechtigt ist.